Konsolidierte ÄA 36, 37 und 43.
1. (ÄA 43) Die Konvention für die Rechte indigener Menschen (ILO 169) wird zu großer Wahrscheinlichkeit bereits im Sommer diesen Jahres ratifiziert. Für uns als GRÜNE muss nicht nur die Ratifizierung, sondern auch die Umsetzung internationaler Konventionen im Vordergrund stehen. Dabei ist es wichtig, dass Menschenrechtskonventionen in allen Politikbereichen umgesetzt werden. Dafür braucht es ambitionierte Strategien und Pläne für die unterschiedlichen Ministerien und Politikbereiche.
Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/268/1926834.pdf
2. (ÄA 37) Mit ihrer derzeitigen finanziellen Ausstattung können die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter und das Deutsche Institut für Menschenrechte ihre Aufgaben nicht angemessen erfüllen. Daher die deutlichere Wortwahl "mindestens verdoppeln" statt nur "besser ausstatten". Da beide Institutionen für das Monitoring von Menschenrechten in Deutschland zuständig sind, ist eine angemessene finanzielle Ausstattung der eigenen Institutionen auch eine Frage der Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene.
3. (ÄA 36) Das sehr berechtigte Anliegen die VN-Menschenrechtsinstitutionen zu stärken, wurde hierhin ("Institutionen stärken") verschoben (s. ÄA 33) und um die VN-Fachausschüsse ergänzt, da es hier inhaltlich besser passt. Die Arbeit der VN-Fachausschüsse ist aufgrund der insgesamt schlechten finanziellen Ausstattung der VN massiv bedroht.
Quelle: https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26147&LangID=E
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