Die Förderungen in bi- und multilateralen Finanzinstitutionen müssen auf den Prüfstand: hier müssen neue Mechanismen für die Einhaltung der Menschenrechte umgesetzt werden. Das beginnt bei Projektplanungen, die Bestimmung der Anzahl der von Umsiedlung betroffener Menschen bis hin zu Beschwerdekanälen, die robust und leicht zugänglich sind. Dafür müssen Kapazitäten geschaffen werden und z.B. ein Abhilfefonds für negative Auswirkungen bzw. Kompensationszahlungen eingerichtet werden.
Kapitel: | PB.I-01: KAPITEL 6: INTERNATIONAL ZUSAMMENARBEITEN |
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Antragsteller*in: | Ute Koczy (KV Lippe) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.04.2021, 23:17 |
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